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Deutscher Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V.


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Sprachstörungen vor Abschluss der Sprachentwicklung
- Sprachentwicklungsverzögerung
- Sprachentwicklungsstörung
- Sprachbehinderung
- Sprachentwicklungsbehinderung

Folgende Störungen können auch nach Abschluss der Sprachentwicklung, also bei Erwachsenen und Kindern gleichermaßen auftreten:
- Aphasie siehe Störungen 2. nach Abschluss der Sprachentwicklung
- Dyslalie siehe unten Störungen 3. der Artikulation
- Audiogene Sprachstörungen siehe Störungen 4. bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit
- Auditiv bedingte Sprachstörungen
  siehe Störungen 5. bei auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Sprach-Entwicklung eines Kindes
vollzieht sich in den ersten vier Lebensjahren und sollte in der Regel mit Eintritt der Schulpflicht abgeschlossen sein.

Sprach-Störungen bei Kindern
werden allgemein (in der Terminologie werden die Begriffe zur Differenzierung der Sprachstörungen nicht einheitlich verwendet) unterschieden nach ihrem zeitlichen Verlauf, ihrer Ausprägung und Beschaffenheit:

Sprach-Entwicklungs-Verzögerung SEV
Betroffen sind Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik, Aussprache.
Umfasst dieser Entwicklungsrückstand mehr als 6 Monate, dann wird gesprochen von

Sprach-Entwicklungs-Störung SES
Betroffen sind Wortbedeutung, Wortschatz, Grammatik, Aussprache, Kommunikation. Auch bei fehlerfreiem Gehör wird die Bedeutung von Wörtern/Sätzen nicht erfasst und sich an Mimik/Gestik orientiert.
Die SES wiederum wird unterschieden in

Allgemeine Sprach-Entwicklungs-Störung
Die Ursachen liegen in Störungen der organischen (Gehör, Augen), kognitiven und/oder emotionalen Entwicklung
und

Spezifische Sprach-Entwicklungs-Störung SSES
Die Ursachen liegen im phonologischen Arbeitsgedächtnis, in Umfang und Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung.
Liegt eine Behinderung z.B. in Form einer Hörstörung, Hirnschädigung (z.B. Geburtsfolge), Genabweichungen (z.B. Down-Syndrom) vor, so wird gesprochen von einer Behinderung des Gebrauchs der Sprache als

Sprach-Behinderung SB.
Die Behinderung der sprachlichen Entwicklung wird dann bezeichnet als
Sprach-Entwicklungs-Behinderung SEB.


Grundlage für die Feststellung von Sprachstörungen

bildet das Kinderfrüherkennungsprogramm der Gesetzlichen Krankenkassen:
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
(„Kinder-Richtlinien“).
Es beinhaltet primärpräventive Beratungen zur frühkindlichen Entwicklung mit dem Ziel, die Kinder auf ein erfolgreiches Leben mit qualifiziertem Schulabschluss vorzubereiten.

Die nach diesen Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Untersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Dazu gehören im Zusammenhang mit der sprachlichen Entwicklung z.B.

- Hochgradige Hörbehinderung, Gehörlosigkeit und andere, die Entwicklung in nicht
  geringfügigem Maße gefährdende Fehlbildungen oder Erkrankungen der Ohren
- Sprachstörungen oder Sprechstörungen z. B. verzögerte Sprachentwicklung,
  Artikulationsstörungen, Stottern, Poltern
- Fehlbildungen oder Erkrankungen der Zähne, Kiefer, Mundhöhle

Diese Vorsorgeuntersuchungen sind wie folgt gestaffelt und beinhalten folgende sprachentwicklungsrelevante Bereiche:

U 1 bis U 5 Untersuchungen ab Geburt bis zum 7. Lebensmonat:
Sauerstoff-, Stoffwechsel- und Hormonstatus. Herz- und Lungenfunktionen. Muskelspannungen und angeborene Reflexe. Reflexe des Nervensystems. Reaktionsvermögen, Körperfunktionen, Beweglichkeit und Körperbeherrschung. Durchgängigkeit von Nase und Speiseröhre. Saug- und Schluckvermögen. Sehen und Hören.

U 6 Untersuchung im 10. bis 12. Lebensmonat:
Wie ist die sprachliche Entwicklung, kann das Kind Silben verdoppeln wie z.B. „da-da“?

U 7 Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat:
Kann das Kind Zwei-Wort-Sätze bilden wie z. B. „Anna haben“, spricht es in der dritten Person, zeigt es nach Befragen auf Körperteile, kann es einfache Aufforderungen befolgen, wie ist die geistige Entwicklung, kann es mindestens 10 Worte verstehen und sprechen (die sog. „10-Wort-Schwelle“)?

U 7a Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat:
Ist die Sprache des Kindes altersgemäß, kann es Drei- bis Fünf-Wort-Sätze bilden, verwendet es den eigenen Vor- oder Rufnamen, ist das Sprachverständnis altersgemäß, zeigt es bei Befragen auf die entsprechenden Körperteile?

U 8 Untersuchung im 46. bis 48. Lebensmonat:
Ist die Sprache des Kindes altersgemäß, wie ist die geistige Reife, kann es in Sätzen in der „lch-Form" sprechen, ist die Aussprache verständlich, wie ist das Hörvermögen, stottert es?

Nach Abschluss der Sprachentwicklung:

U 9 Untersuchung im 60. bis 64. Lebensmonat:
Sind Sprache, Aussprache und Sprachverständnis des Kindes altersgemäß, ist das Hörvermögen ausreichend, zeigt es Schulreife?

U 10 Untersuchung im 7. bis 8. Lebensjahr:
Sind Lesen, Rechtschreibung und Rechnen des Kindes dem Grundschulalter entsprechend entwickelt?

Ziel ist, Sprachstörungen frühzeitig zu erkennen und im Rahmen einer Sprach-Therapie zu behandeln.

Symptome
bei Sprachstörungen vor Abschluss der Sprachentwicklung können sein

Ursachen
von Sprachstörungen vor Abschluss der Sprachentwicklung können sein

Therapie-Inhalte
von Sprachstörungen vor Abschluss der Sprachentwicklung können sein

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
sind therapeutisch und pädagogisch qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung und von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Sprach-Therapie wie auch zur Stimm- und Sprech-Therapie umfassend zugelassen. Ihre Leistungen sind von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt.

Therapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
spricht den Menschen in seiner Gesamtheit an und behandelt damit gezielt die Sprache in ihrer Komplexität.

Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.


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