Heilmittel-Richtlinien
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen – hat über zwei Jahren an der Neufassung der HeilM-RL gearbeitet.
In dieses Verfahren ist auch die Stellungnahme des dba eingeflossen, denn der dba gehört zu den maßgeblichen Spitzenorganisationen, denen ein Stellungnahmerecht vor abschließenden Entscheidungen des G-BA zu den HeilM-RL zuerkannt ist.
Im Januar 2011 hat dann der G-BA die vorläufige Fassung der HMR beschlossen und sie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Im März wurde diese Fassung in Teilen vom BMG an den G-BA zur Überarbeitung zurückverwiesen.
Im Mai legte der G-BA dem BMG die überarbeitete Fassung vor.
Im Juni stellte das BMG abschließend fest, dass der vom G-BA „gemäß § 94 SGB V vorgelegte Beschluss vom 19.05.2011 zur Änderung des Beschlusses über die Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie / HeilM-RL) vom 20. Januar 2011“ nicht beanstandet wird.
Am 30.06.2011 erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Damit treten die neuen HeilM-RL am 01.07.2011 in Kraft:
Heilmittel-Richtlinien
Anlage
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Heilmittel-Katalog
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Anlage
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Tragende Gründe
Auszug
Anlage
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Synopse
Zuordnung der paraphierten Neufassung zu der vorherigen Fassung
Anlage
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Weitere Informationen
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