Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
1. Erfolgreicher Abschluss der Sekundarstufe I (Realschulabschluss) oder ein gleichwertiger Bildungsstand
1.1. Mindestalter 16 Jahre
2. Erfolgreicher Abschluss des Aufnahme-Auswahlverfahrens
2.1. Schriftliche Tests (zwei): Musiktheorie und verbale Intelligenz
2.2. Vortrag: Lied und Sprechtext
2.3. Gruppenstunden (zwei): Singstimme, Sprechstimme und Bewegung
2.4. Einzelprüfung (mindestens eine, höchstens vier): aus den Bereichen
Stimme, Sprechen, Bewegung, musikalische Eignung
2.5. Gespräch
3. Elementarkenntnisse im Spiel mindestens eines Begleitinstrumentes: z.B. Klavier
4. Gesundheit: Stimme, Sprache, Sprechen und Gehör