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Deutscher Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V.


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Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind therapeutisch und pädagogisch qualifizierte Fachkräfte.

Die Ausbildung umfasst drei Jahre und ist gesetzlich geregelt. Die Stundentafel beinhaltet medizinische und pädagogische Fächer in Gruppen- und Einzelunterricht. Darüber hinaus ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal die Schulung von Eigen- und Fremdwahrnehmung.

Bestandteile der medizinischen Ausbildung sind

Anatomie, Physiologie, Pathologie, Phoniatrie, Pädaudiologie, Pneumologie, HNO-Heilkunde, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie, Psychologie, Pädiatrie, Geriatrie, Konzept Schlaffhorst-Andersen, Sprachbehindertenpädagogik, Heilpädagogik, Therapie von Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen.

Der Berufsabschluss ist gesetzlich geregelt und berechtigt zur Berufsbezeichnung.

Im medizinischen Bereich sind Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen als Gesundheitsfachberuf eingestuft.

Der Berufsverband ist als Spitzenverband im Gesundheitswesen und anhörungsberechtigte Organisation für den Bereich Heilmittel anerkannt, zählt zu den „Spitzenorganisationen“ i.S. § 125 Abs. 1 SGB V, denen die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer aufgegeben ist, ist Verhandlungspartner der Gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene sowie in allen Bundesländern und Mitglied maßgeblicher gesundheitspolitischer Gremien.

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 gemäß SGB V durch alle Gesetzlichen Krankenkassen umfassend zur Therapie von Menschen jeden Alters bei Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör-, Schluck- und Atem-Störungen, die organisch, funktionell oder auch psychogen verursacht sein können zugelassen. Auch Beihilfe und Private Krankenkassen erkennen diese Leistungen an.

Die medizinischen Leistungen umfassen Untersuchung, Therapie, Beratung

und sind im Sozialgesetzbuch V (Heilmittel-Richtlinien, Heilmittel-Katalog, Rahmenempfehlungen und -verträgen, Leistungsbeschreibung u.a.) geregelt. Die Arbeit ist wissenschaftlich fundiert auf dem aktuellen Stand der Medizin.

Am Anfang der Therapie stehen unter Zugrundelegung dieser aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung von spezifischem Krankheitsbild und Prognose die Durchführung und Auswertung der Befunderhebung (einschließlich Anamnese), Definition der Behandlungsziele, Erstellen des individuellen Behandlungskonzepts, ggf. Einsatz störungsspezifischer Screening- und standardisierter Testverfahren immer entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls.

Wesentliche Bestandteile der Therapie sind gezielte Anbahnung, Differenzierung, Wiederherstellung und Konsolidierung. Tritt die Erkrankung zusammen mit weiteren Störungsbildern auf (z.B. Aphasie mit Schluckstörung oder Stottern mit Stimmstörung), dann werden die Inhalte entsprechend erweitert. Die Therapie Inhalte berücksichtigen immer respektvoll Alter, Bildung und psycho-soziale Lebenserfahrung.

Weitere Bestandteile der Therapie sind neben den Übungen die Vor- und Nachbereitung, Verlaufsdokumentation, ggf. Beratung, Abstimmung und Zusammenarbeit mit beteiligten Ärzten, Pflegepersonal, anderen Therapeuten und die Einbeziehung (Anleitung/Beratung) des sozialen Umfelds in das Therapiekonzept.

Die Arbeitsweise ist individuell auf den Menschen abgestimmt, spricht ihn in seiner Gesamtheit an und fördert damit gezielt seine Gesundung.

Die Behandlungs-Qualität wird durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen gesichert.

Siehe auch Therapie

Zur Prävention werden zielgruppenspezifisch, langfristig wirksame Seminare zur Stärkung, Förderung und Erhalt von Gesundheit und Leistungsfähigkeit entwickelt.

Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung und Unterstützung gesundheitsgerechten Verhaltens mit dem Ziel dauerhafter Verknüpfung und systematischer Durchführung. Daher greifen alle Maßnahmen auch die spezifischen Bedürfnisse dieses Personenkreises auf.

Siehe auch Prävention

Zum Tätigkeitsbereich gehören auch Forschung und Lehre.

Die medizinische Berufsausübung erfolgt z.B. in den Bereichen:

Einrichtungen im Gesundheitswesen
- Praxen (von den Gesetzlichen Krankenkassen
  gemäß SGB V umfassend zugelassen)
- Krankenhäuser
- Rehabilitation
- Prävention
- stationäre/ambulante Pflegeeinrichtungen
- Geriatrie
- öffentlicher Gesundheitsdienst
- Beratungsstellen
- Gesundheitswirtschaft

Kindertagesstätten und Schulen
- integrative Kindertagesstätten
- Fördereinrichtungen
- Regelkindergärten
- Schulen

Einrichtungen für behinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Werkstätten für behinderte Menschen

Erwachsenenbildung
- Fort- und Weiterbildung
- Sport
- betriebliche Gesundheitsförderung
- Personalentwicklung

Berufsfachschulen
- Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
- Logopäden
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Sozialpädagogik

Hochschulen
- Pädagogik
- Sonderpädagogik
- Sozialpädagogik
- Musiktherapie
- Sport
- Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.)


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