Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen arbeiten in der ambulanten Rehabilitation
Indikationen für die Verordnung einer Anschlussheilbehandlung können z.B. sein:
Stimmstörungen
Sprachstörungen
Schluckstörungen
Hörschädigungen
Atemstörungen
Schädel-Hirn-Traumata
Systemerkrankungen des ZNS
Krebserkrankungen
Wirbelsäulenverletzungen
Multiple Sklerose
Morbus Parkinson Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen arbeiten mit flexibilisierten und individualisierten Konzepten
Dabei orientieren Sie sich am tatsächlichen Bedarf des Patienten unter Berücksichtigung seiner Sozial- und Arbeits-Situation in der
Ablauf der Therapie in der Rehabilitation
Rehabilitation bei Stimmstörungen
Rehabilitation bei Sprechstörungen
Rehabilitation bei Sprachstörungen
Rehabilitation bei Schluckstörungen
Rehabilitation bei Atemstörungen
Ziel der medizinischen Rehabilitation
ist die Beseitigung oder Milderung eines die Teilhabe am Leben oder die Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder entstandenen Gesundheitsschadens. Dazu gehört auch die Vermeidung des Fortschreitens einer Erkrankung.
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
sind therapeutisch und pädagogisch qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung und von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen umfassend zugelassen. Ihre Leistungen sind von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt.
Therapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
spricht den Menschen in seiner Gesamtheit an und behandelt damit gezielt Stimme, Sprechen, Sprache, Hören und Schlucken in ihrer Komplexität.
Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.
Adressen
von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, die in der stationären Rehabilitation tätig sind und deren Leistungen von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt sind |