Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen therapieren Patienten in allen Phasen der Rehabilitation
von der frühen Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutbehandlung bis zur Anschlussheilbehandlung durch eine symptomkonzentrierte und stets auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnittene Therapie.
Dabei gilt es, die Ressourcen des Patienten zu erkennen und diese im Alltag umzusetzen, um damit seine Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern.
Dazu zählt auch die Beratung der Bezugspersonen des Patienten.
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen arbeiten interdisziplinär mit allen Fachbereichen zusammen
Das geschieht unter Einbeziehung aller Befunde und der darauf aufbauenden Entwicklung eines für jeden Patienten individuellen Therapieplans, durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.
Ablauf der Therapie in der Rehabilitation
Rehabilitation bei Stimmstörungen
Rehabilitation bei Sprechstörungen
Rehabilitation bei Sprachstörungen
Rehabilitation bei Schluckstörungen
Rehabilitation bei Atemstörungen
Ziel der medizinischen Rehabilitation
ist die Beseitigung oder Milderung eines die Teilhabe am Leben oder die Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder entstandenen Gesundheitsschadens. Dazu gehört auch die Vermeidung des Fortschreitens einer Erkrankung.
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
sind therapeutisch und pädagogisch qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung und von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen umfassend zugelassen. Ihre Leistungen sind von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt.
Therapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
spricht den Menschen in seiner Gesamtheit an und behandelt damit gezielt Stimme, Sprechen, Sprache, Hören und Schlucken in ihrer Komplexität.
Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.
Adressen
von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, die in der stationären Rehabilitation tätig sind und deren Leistungen von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt sind