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Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und Kommentierung der Gesetzlichen Krankenkassen zur Abgrenzung der Therapie zu heilpädagogischen bzw. sonderpädagogischen Maßnahmen und Frühförderung.
Stellungnahme zur HeilM-RL Dem gemäß SGB V maßgeblichen Berufs- und Fachverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, dba, ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor abschließenden Entscheidungen zur Heilmittel-Richtlinie Gelegenheit zu Stellungnahmen zu geben; die Stellungnahmen des dba sind vom G-BA in die Entscheidungen einzubeziehen.
Verordnungs-Muster Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (SSSST)
Zugelassen gemäß SGB V Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 gemäß SGB V vollumfänglich zugelassen zur Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Atem-, Hör- und Schluckstörungen.
Leistungen gemäß SGB V Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen erfüllen die Anforderungen der Gesetzlichen Krankenkassen umfassend.
Berichte an verordnende Ärzte/Ärztinnen und Institutionen wie Medizinischer Dienst oder Sozialpädiatrische Zentren
Qualität und Wirksamkeit Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und berücksichtigen den medizinischen Fortschritt. Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen achten darauf, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Beihilfe Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 als beihilfefähig anerkannt.
Private Krankenversicherungen Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen werden von Privaten Krankenversicherungen anerkannt.
Therapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen spricht den Menschen in seiner Gesamtheit an und behandelt damit gezielt die Stimm-, Sprech-, Sprach-, Atem-, Hör- und Schluckstörungen in ihrer Komplexität.
Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.
Adressen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, die von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Therapie gemäß SGB V zugelassen sind und deren Leistungen von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt sind |