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Deutscher Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V.


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Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ)
und Heilmittelkatalog.

Stellungnahme zur HeilM-RL ZÄ
Dem gemäß SGB V maßgeblichen Berufs- und Fachverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, dba, ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor abschließenden Entscheidungen zu den Heilmittel-Richtlinien Gelegenheit zu Stellungnahmen zu geben; die Stellungnahmen des dba sind vom G-BA in die Entscheidungen einzubeziehen.

Verordnungs-Muster
Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Zugelassen gemäß SGB V
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 gemaß SGB V vollumfänglich zugelassen zur Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Atem-, Hör- und Schluckstörungen.

Leistungen gemäß SGB V
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen erfüllen die Anforderungen der Gesetzlichen Krankenkassen umfassend.

Berichte
an verordnende Zahnärzte/Zahnärztinnen und Institutionen wie Medizinischer Dienst oder Sozialpädiatrische Zentren

Qualität und Wirksamkeit
Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und berücksichtigen den medizinischen Fortschritt.
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen achten darauf, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

Beihilfe
Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 als beihilfefähig anerkannt.

Private Krankenversicherungen
Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen werden von Privaten Krankenversicherungen anerkannt.

Therapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
spricht den Menschen in seiner Gesamtheit an und behandelt damit gezielt die Stimm-, Sprech-, Sprach-, Atem-, Hör- und Schluckstörungen in ihrer Komplexität.

Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.

Adressen
von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, die von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Therapie gemäß SGB V zugelassen sind und deren Leistungen von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt sind


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