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Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) und Heilmittelkatalog.
Stellungnahme zur HeilM-RL ZÄ Dem gemäß SGB V maßgeblichen Berufs- und Fachverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, dba, ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor abschließenden Entscheidungen zu den Heilmittel-Richtlinien Gelegenheit zu Stellungnahmen zu geben; die Stellungnahmen des dba sind vom G-BA in die Entscheidungen einzubeziehen.
Verordnungs-Muster Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Zugelassen gemäß SGB V Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 gemaß SGB V vollumfänglich zugelassen zur Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Atem-, Hör- und Schluckstörungen.
Leistungen gemäß SGB V Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen erfüllen die Anforderungen der Gesetzlichen Krankenkassen umfassend.
Berichte an verordnende Zahnärzte/Zahnärztinnen und Institutionen wie Medizinischer Dienst oder Sozialpädiatrische Zentren
Qualität und Wirksamkeit Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und berücksichtigen den medizinischen Fortschritt. Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen achten darauf, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Beihilfe Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen sind seit 1992 als beihilfefähig anerkannt.
Private Krankenversicherungen Die Leistungen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen werden von Privaten Krankenversicherungen anerkannt.
Therapie durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen spricht den Menschen in seiner Gesamtheit an und behandelt damit gezielt die Stimm-, Sprech-, Sprach-, Atem-, Hör- und Schluckstörungen in ihrer Komplexität.
Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.
Adressen von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, die von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Therapie gemäß SGB V zugelassen sind und deren Leistungen von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt sind |