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Deutscher Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V.


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Primärqualifizierende Studiengänge
Vertreter/innen von Hochschulen und Verbänden fordern die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle Berufsgruppen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Arbeitskreis Berufsgesetz Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (AK BerufsG SSST)
Am 28.01.2016 hat sich der Arbeitskreis Berufsgesetz konstituiert, der sich aus Vertreter/Innen von Verbänden und Hochschulen aus den Bereichen Logopädie, akademische Sprachtherapie und Atem-, Sprech- und Stimmlehre (ASSL) zusammensetzt: 

Berufsverbände
dba
dbl
dbs
LD
Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Deutscher Bundesverband für Logopädie
Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten
LOGO Deutschland (Beitritt 2018)

  
    



Studiengänge
BDSL
EUFH
FAU
hsg
HVG
RWTH
UKM
Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie
Europäische Fachhochschule
Friedrich-Alexander-Universität
Hochschule für Gesundheit Bochum
Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Universitätsklinikum Münster

 

 

 

 

 
Berufsgruppen
zugelassen zum Heilmittel "Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie" (einige akadem. partiell)
Berufsfachschulabschluss (mit staatlicher Prüfung):
             Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
             Logopäden
Studium:
             Medizinische Sprachheilpädagogen
 
           Sprachheilpädagogen (Sprachbehindertenpädagogik)
             Sprachtherapeuten (Bachelor/Master)
             Klinische Sprechwissenschaftler
             Klinische Linguisten
             Patholinguisten
             Diplom Sprechwissenschaftler
             Diplomlehrer für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte
             Diplomvorschulerzieher für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte
             Diplomerzieher für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte

Ziel des Arbeitskreises Berufsgesetz
Der Arbeitskreis AK BerufsG SSST hat sich einstimmig auf folgendes Ziel verständigt:
„Die hier versammelten Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Verbände fordern die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie* tätigen Berufsgruppen.

* Der Bereich steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie

Symposium
des AK BerufsG SSST am 08.11.2016 in Berlin:
Vom „Gesetz über den Beruf des Logopäden“
zum „Berufsgesetz für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“
Eingeladen sind Vertreter/innen aus Politik, Hochschulen, Verbänden und Gesundheitsinstitutionen, im Rahmen des Symposiums an diesem Vorhaben mitzuwirken und sich dazu auszutauschen.
Programm
(pdf-Dokument)

Parlamentarisches Frühstück
des AK BerufsG SSST am 21.11.2018 unter Schirmherrschaft von Dr. Roy Kühne in Berlin:
Vollständige hochschulische Ausbildung für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
„Zentrales Ziel ist ein gemeinsames Berufsgesetz, in dem eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung für alle in der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Tätigen verankert ist.“
Forderungen
Unabdingbar   EU Standard erreichen
Notwendig   Evidenzbasierte Patientenversorgung
Realisierbar 
Ressourcenorientierte Umsetzung innerhalb von 10 Jahren
 
Mit einer Stimme!
Vollständige hochschulische Ausbildung für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Anlage
(pdf-Dokument)

Notwendigkeit und Realisierbarkeit
einer vollständigen hochschulischen Ausbildung in der Stimm‐, Sprech‐ und Sprachtherapie
Anlage
(pdf-Dokument)
 
Berufsgesetz für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Präsentation des AK BerufsG SSST
Stand: November 2018

1. Rahmenstudienordnung für Studiengänge der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
2. Rahmenprüfungsordnung als Anlage zum Berufsgesetz Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
3. Bestandsschutz und Übergangsregelungen für bisherige Berufsträger/innen

„Definiert man einheitliche Ausbildungsziele für die Ausbildung auf dem Gebiet der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die im Rahmen einer primärqualifizierenden (grundständigen) hochschulischen Ausbildung verbindlich sein sollen und macht man die Beachtung dieser Ziele zur Voraussetzung für die Berechtigung zum Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung, wird ein gemeinsames Berufsbild geschaffen, in dem sich alle bisherigen 12 Berufsgruppen wiederfinden können.“

„Konsens besteht dahingehend, dass die bisherigen Berufe erhalten bleiben und, dass allen bisherigen Berufen auf der Plattform der gesetzlich festgeschriebenen (verbindlichen) Ausbildungsziele und -inhalte Raum verbleiben soll, ihre bisherigen Spezifika beizubehalten und zu entwickeln.“

„Weil das neue Berufsgesetz durchaus eine partielle Umgestaltung eines bisher anders geregelten Rechtsbereichs beinhaltet, sind vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Übergangsregelungen zwingend geboten.“

 


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