Primärqualifizierende Studiengänge Vertreter/innen von Hochschulen und Verbänden fordern die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle Berufsgruppen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Arbeitskreis Berufsgesetz Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (AK BerufsG SSST) Am 28.01.2016 hat sich der Arbeitskreis Berufsgesetz konstituiert, der sich aus Vertreter/Innen von Verbänden und Hochschulen aus den Bereichen Logopädie, akademische Sprachtherapie und Atem-, Sprech- und Stimmlehre (ASSL) zusammensetzt:
Berufsverbände |
dba dbl dbs LD |
Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Deutscher Bundesverband für Logopädie Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten LOGO Deutschland (Beitritt 2018) |
Studiengänge |
BDSL EUFH FAU hsg HVG RWTH UKM |
Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie Europäische Fachhochschule Friedrich-Alexander-Universität Hochschule für Gesundheit Bochum Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Universitätsklinikum Münster |
Berufsgruppen zugelassen zum Heilmittel "Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie" (einige akadem. partiell) Berufsfachschulabschluss (mit staatlicher Prüfung): Atem-, Sprech- und Stimmlehrer Logopäden Studium: Medizinische Sprachheilpädagogen Sprachheilpädagogen (Sprachbehindertenpädagogik) Sprachtherapeuten (Bachelor/Master) Klinische Sprechwissenschaftler Klinische Linguisten Patholinguisten Diplom Sprechwissenschaftler Diplomlehrer für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte Diplomvorschulerzieher für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte Diplomerzieher für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte
Ziel des Arbeitskreises Berufsgesetz Der Arbeitskreis AK BerufsG SSST hat sich einstimmig auf folgendes Ziel verständigt: „Die hier versammelten Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Verbände fordern die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung für alle im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie* tätigen Berufsgruppen.
* Der Bereich steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie
Symposium des AK BerufsG SSST am 08.11.2016 in Berlin: Vom „Gesetz über den Beruf des Logopäden“ zum „Berufsgesetz für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“ Eingeladen sind Vertreter/innen aus Politik, Hochschulen, Verbänden und Gesundheitsinstitutionen, im Rahmen des Symposiums an diesem Vorhaben mitzuwirken und sich dazu auszutauschen. Programm (pdf-Dokument)
Parlamentarisches Frühstück des AK BerufsG SSST am 21.11.2018 unter Schirmherrschaft von Dr. Roy Kühne in Berlin: Vollständige hochschulische Ausbildung für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie „Zentrales Ziel ist ein gemeinsames Berufsgesetz, in dem eine primärqualifizierende, hochschulische Ausbildung für alle in der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Tätigen verankert ist.“ Forderungen
Unabdingbar |
EU Standard erreichen |
Notwendig |
Evidenzbasierte Patientenversorgung |
Realisierbar |
Ressourcenorientierte Umsetzung innerhalb von 10 Jahren
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Mit einer Stimme!
Vollständige hochschulische Ausbildung für die Stimm-, Sprech- und SprachtherapieAnlage(pdf-Dokument)
Notwendigkeit und Realisierbarkeiteiner vollständigen hochschulischen Ausbildung in der Stimm‐, Sprech‐ und SprachtherapieAnlage(pdf-Dokument)
Berufsgesetz für Stimm-, Sprech- und SprachtherapiePräsentation des AK BerufsG SSST Stand: November 2018
1. Rahmenstudienordnung für Studiengänge der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 2. Rahmenprüfungsordnung als Anlage zum Berufsgesetz Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 3. Bestandsschutz und Übergangsregelungen für bisherige Berufsträger/innen
„Definiert man einheitliche Ausbildungsziele für die Ausbildung auf dem Gebiet der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die im Rahmen einer primärqualifizierenden (grundständigen) hochschulischen Ausbildung verbindlich sein sollen und macht man die Beachtung dieser Ziele zur Voraussetzung für die Berechtigung zum Führen einer bestimmten Berufsbezeichnung, wird ein gemeinsames Berufsbild geschaffen, in dem sich alle bisherigen 12 Berufsgruppen wiederfinden können.“
„Konsens besteht dahingehend, dass die bisherigen Berufe erhalten bleiben und, dass allen bisherigen Berufen auf der Plattform der gesetzlich festgeschriebenen (verbindlichen) Ausbildungsziele und -inhalte Raum verbleiben soll, ihre bisherigen Spezifika beizubehalten und zu entwickeln.“
„Weil das neue Berufsgesetz durchaus eine partielle Umgestaltung eines bisher anders geregelten Rechtsbereichs beinhaltet, sind vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Übergangsregelungen zwingend geboten.“
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