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Deutscher Bundesverband der
Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V.


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Post-COVID-Syndrom (PCS)
meint sowohl Long- als auch Post-COVID
Anlage
(PDF-Dokument)
Leitlinie der Fachgesellschaften
S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID
publiziert bei:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
AWMF online - Das Portal der wissenschaftlichen Medizin
www.awmf.org

Das Krankheitsbild
tritt nach der Akutphase der Erkrankung an Covid-19 bei Menschen jeden Alters auf, ist wissenschaftlich noch nicht abschließend beschrieben und gilt als eigenständiges Krankheitsbild.

Von Long-COVID wird gesprochen,
wenn die Beschwerden mehr als 4 Wochen anhalten oder die Beschwerden direkt danach neu auftreten.

Als Post-COVID wird das Krankheitsbild bezeichnet,
wenn die Beschwerden über 12 Wochen hinaus anhalten.

Die Ursachen
sind bisher nicht bekannt.

Die Beschwerden
bestehen unabhängig vom Schweregrad des ursprünglichen Covid-19-Krankheitsverlaufs über 12 Wochen hinaus und führen teilweise zu eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität.

Die Symptome
sind unterschiedlich und individuell. Derzeit zählen dazu z. B.
- Luftnot bei Belastung / Dyspnoe
- Husten
- Riechstörungen
- sensitive Störungen
- Dauerkopfschmerz
- Abgeschlagenheit
- Gleichgewichtsstörungen
- Koordinationsstörungen
- Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen
- Benommenheit / Brain Fog
- Gangunsicherheiten
- Geschmacksstörungen
- physische und psychische Erschöpfung nach kleinsten körperlichen Anstrengungen
- extreme Müdigkeit / Fatigue
- Druckgefühl auf der Brust / kardiale Symptome
- Antriebslosigkeit
- Schlafprobleme
- Wortfindungs- oder Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit / kognitive Störungen

Die Therapie
durch Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen bezieht die Wechselwirkungen körperlich-seelischer Vorgänge mit ein. Atmung, Haltung, Bewegung, Stimme, Sprechen und Sprache sind ein Spiegel dieser Vorgänge. Damit wird der Mensch in seiner Gesamtheit angesprochen. Die Atem-, Sprech- und Stimm-Lehre (ASSL), das Konzept Schlaffhorst-Andersen, therapiert das Post-/Long-COVID-Syndrom gezielt in seiner Komplexität und fördert die Gesundung.
Siehe auch Leistungsbeschreibung (Vertrag mit GKV-SV, Anlage 1)

Therapie der Atem-Störungen
wie z. B. Kurzatmigkeit, Stridor, Giemen, Husten
siehe
Atemtherapie

Therapie bei Fatigue
d. h. bei subjektiver Erschöpfung auf somatischer, kognitiver und/oder psychischer Ebene
Atemtherapie
Sprachtherapie

Therapie der neurologischen Störungen
wie z. B. Konzentrations-, Gedächtnis- und Sprachstörungen, Schlaganfall, Schluckstörungen
siehe
Sprechtherapie
Sprachtherapie
Schlucktherapie

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen arbeiten wissenschaftlich fundiert
auf dem aktuellen Stand der Medizin. Sie sind auch ausgebildet in der Atem-, Sprech- und Stimm-Lehre (ASSL), dem Konzept Schlaffhorst-Andersen. Grundzüge dieser Arbeitsweise können in die Therapie mit einfließen, die Elemente können individuell auf den Menschen abgestimmt werden. Qualität und Wirksamkeit ihrer Leistungen entsprechen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und berücksichtigen den medizinischen Fortschritt.

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen untersuchen, therapieren und beraten
Menschen jeden Alters bei Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluck-Störungen, die organisch, funktionell oder auch psychogen verursacht sein können.

Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
sind therapeutisch und pädagogisch qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung und von allen Gesetzlichen Krankenkassen gemäß SGB V vollumfänglich zum Heilmittel „Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“ (SSSST) zugelassen. Ihre Leistungen sind ebenso von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt.
Siehe auch Vertrag mit GKV-SV und Zulassung

Ihre Behandlungs-Qualität sichern Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen
durch Fortbildung und fachübergreifende Arbeitsgruppen.

Adressen
von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, die von allen Gesetzlichen Krankenkassen zur Therapie gemäß SGB V zugelassen sind und deren Leistungen von Beihilfe und Privaten Krankenkassen anerkannt sind


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